Home
Funktionäre
Aktuelles
Angebote
Training
Mannschaften
Regelwerk, Beiträge
LK und Regeln
Impressum

 
















 WTV-Ranglistenordnung

§ 1 Gültigkeit
Diese Ranglistenordnung gilt ab dem Spieljahr 2007 (ab 01.05.2007). Für jedes Geschlecht gibt es eine Gesamtrangliste, in der alle
Altersklassen vertreten sind. Die Einführung der Rangliste erfolgt zur Sommersaison 2007 und ist hier an Übergangslösungen gebunden.


§ 2 Ranglisten und Gruppen
Die Rangliste ist eingeteilt in fünf Gruppen mit insgesamt 23 Leistungsklassen:
1. Gruppe: Leistungsklasse LK 1,
2. Gruppe: Leistungsklassen LK 2 bis LK 6,
3. Gruppe: Leistungsklassen LK 7 bis LK 13,
4. Gruppe: Leistungsklassen LK 14 bis LK 19
5. Gruppe: Leistungsklassen LK 20 bis LK 23

§ 3 Zählbare Ergebnisse
Die Rangliste wird jährlich einmal nach Ablauf des Spieljahres erstellt. Sie gilt immer für den Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem
30. September des Folgejahres. Zählbare Ergebnisse müssen in anerkannten Wettbewerben erspielt werden:
Mannschaftswettbewerbe (von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse der Kreise) und Turniere mit Ranglistencharakter. In die Berechnung werden alle erzielten Siege aufgenommen. Als Berechnungsgrundlage gilt die Rangliste des Vorjahres.

§ 4 Punktwerte
Zur Berechnung gelten folgende Punktwerte:
a) Siege gegen Spielerinnen /Spieler, die in der LK-Rangliste geführt werden:
gegen 2 LK und höher 150 Punkte
gegen 1 LK höher 100 Punkte
gegen gleiche LK 50 Punkte
gegen 1 LK tiefer 30 Punkte
gegen 2 LK tiefer 15 Punkte
gegen 3 LK tiefer 10 Punkte
gegen 4 LK u. mehr LK tiefer 5 Punkte
b) Siege gegen Spielerinnen / Spieler (alle Altersklassen Damen und Herren und Jugend), die nicht in der LKRangliste geführt werden (überregional). Es werden 2 Kategorien unterschieden:
1. WTV-Spieler mit LK, aber ohne DTB-Rangliste gegen Spieler ohne DTB-Rangliste 50 Punkte (gleichgestellt) gegen Spieler mit DTB-Rangliste 150 Punkte (wie 2 LK höher)
2. WTV-Spieler mit LK und DTB-Rangliste
gegen Spieler DTB-Rangliste 15 Punkte (wie 2 LK tiefer) gegen Spieler mit DTB-Rangliste
50 Punkte (gleichgestellt).
Im Jugendbereich (U18 bis U15/U14)
gilt gleiches – wobei die DTB Rangliste
nur im Bereich zwischen Platz 1 bis Platz 150 angewandt wird.

§ 5 Bonus- und Minuspunkte
Bonuspunkte werden vergeben:

  1. für die Teilnahme an Westfalen und Bezirksmeisterschaften pro Teilnahme 20 Punkte (pro Spieljahr maximal 60 Punkte)
  2. bei Mannschaftsspielen und Winterhallenrunde (nicht bei Turnieren) pro Sieg 10 Punkte (pro Spieljahr maximal 50 Punkte)
  3. bei Nichtantreten (bei einem Turnier) erhält der anwesende Spieler 10 Punkte. Ab dem ersten Nichtantreten (bei einem Turnier) werden pro Vorfall 40 Minuspunkte vergeben. Nichtantreten bedeutet Zurückziehen nach der Auslosung.

Ausnahme: Wenn ein Spieler / Spielerin in Folge Krankheit/Unfall zu einem Wettkampf nicht antreten kann, so ist er verpflichtet, ein ärztliches Attest innerhalb 3 Tagen nach Ereignis dem Turnierleiter zukommen zu lassen. Entscheidend ist der pünktliche Zugang beim Turnierleiter. Dieser bestätigt mit Datum und Unterschrift den rechtzeitigen Eingang und vermerkt im Tableau: „o. Sp. Attest“. Das Attest wird nach Beendigung des
Turniers mit den Turnierunterlagen der Geschäftsstelle zugesandt. Im vorgenannten Fall werden beim 1. Mal keine Minuspunkte (40) vergeben.

§ 6 Auf – und Abstieg
Für Auf- und Abstieg gelten folgende
Punktsummen:
Aufstieg um fünf LK ab 1500 Punkte
Aufstieg um vier LK von 1110 bis 1499 Punkte
Aufstieg um drei LK von 750 bis 1109 Punkte
Aufstieg um zwei LK von 500 bis 749 Punkte
Aufstieg um eine LK von 250 bis 499 Punkte
Verbleib in der LK von 80 bis 249 Punkte
Abstieg um eine LK von 30 bis 79 Punkte
Abstieg um zwei LK bis 29 Punkte
Ein Aufstieg in die Leistungsklassen 1 bis einschließlich 6 ist bei entsprechender Punktzahl nur möglich, wenn ein(e) Spieler(in) mindestens drei Siege gegen Gegnerinnen oder Gegner erzielt hat, die sich in der
entsprechenden bzw. in einer besseren
LK befinden. (Dabei können es auch drei Siege
gegen die gleiche/den gleichen Spielerin /Spieler sein.)
Ein Aufstieg in die Leistungsklasse 7 bis einschließlich 14 ist bei entsprechender Punktzahl nur möglich, wenn ein Spieler oder eine Spielerin mindestens zwei Siege gegen einen Gegner bzw. Gegnerin erzielt hat, die sich in der entsprechenden bzw. in einer besseren LK befinden. Ein Aufstieg in die Leistungsklasse 15 bis einschließlich 19 ist bei
entsprechender Punktzahl nur möglich, wenn ein Spieler oder eine Spielerin mindestens einen Sieg gegen einen Gegner bzw. Gegnerin erzielt hat, die sich in der entsprechenden bzw. in einer besseren LK befinden. Ein Aufstieg in die Leistungsklasse 20 bis einschließlich 22 ist bei entsprechender Punktzahl möglich. Für den Verbleib in der LK 2 bis einschließlich 12 sind, neben der erforderlichen Punktzahl, mindestens zwei Siege gegen einen Gegner bzw. eine Gegnerin erforderlich, der/die sich in der gleichen oder einer besseren LK befinden. Für den Verbleib in der LK 13 bis einschließlich 22 ist, neben der
erforderlichen Punktzahl, mindestens ein Sieg gegen einen Gegner bzw. eine Gegnerin erforderlich, der/die sich in der gleichen oder einer besseren LK befindet.


 § 7 Berechnung der Punkte
Generell werden bei der Berechnung zunächst alle Siege der Spielerinnen und Spieler von LK 1 bis LK 23 einbezogen. Danach werden aktive Spielerinnen und Spieler (Damen und Herren), die in der veröffentlichten Jahresrangliste des
Deutschen Tennis Bundes zum 30. September geführt werden, in die WTV-Ranglistenordnung
„nationale“ Leistungsklasse LK 1 eingestuft. Bei Zurückfallen in eine andere Gruppe oder Verlust der DTB-RL erfolgt eine LK-Neueinstufung!


§ 8 Ranglisten-Bedingungen

  1. Die Ergebnisse werden zentral erfasst und entsprechend der Berechnungsgrundlage gewertet. Es werden auch alle Jugendergebnisse berücksichtigt. Spiele von Bambini untereinander werden nicht verrechnet. Gewinnt ein Jugendlicher gegen ein Bambini (Mannschaft oder Turniere), werden diesem die Punkte wie bei einem Sieg gegen die LK 23 gutgeschrieben.
  2. Bei Spielen außerhalb des WTV müssen von der jeweiligen Turnierleitung bestätigte Turniertableaus vorgelegt werden. Es werden nur die Turniere gewertet, die im Turnierkalender eines nationalen Tennisverbandes aufgeführt sind. Die Nachweispflicht hat die Spielerin bzw. der Spieler. Die Tableaus müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben ID-Nummer, Verband, Verein und Ranglistenplatz beinhalten. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler(innen) und können nicht in die Wertung aufgenommen werden. Die auswärtigen Spieler(innen) werden spielstärkemäßig nach ihren Platzierungen oder Verbandsranglisten den entsprechenden Leistungsgruppen (LK) zugeordnet. Die Kriterien dafür werden jährlich neu festgelegt. Auswärtige Tableaus müssen bis spätestens 3 Wochen nach Turnierende, die letzten bis spätestens 30. September eines Jahres auf der Geschäftsstelle des WTV vorgelegt werden.
  3. Wer weniger als fünf Spiele in einer Spielzeit ausgetragen hat (Siege und Niederlagen) kann maximal nur 1 Stufe steigen (ab Saison 2006/2007).
  4. Bei einem Vereinswechsel sowie bei einem Altersklassenwechsel kann keine Änderung der LK beantragt werden.
  5. Spieler(innen), von denen zum Saisonende keine Ergebnisse vorliegen, fallen um zwei Leistungsklassen.
  6. Festschreibung in der betroffenen LK für eine Spielzeit kann auf Antrag (Anlage) erfolgen. Der Festschreibungsantrag muss, sobald begründbar, jedoch bis spätestens zum 30. September eines Jahres an für die Spielklasse zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden. Von der Antragstellerin/dem Antragssteller dürfen in dem gesamten Berechnungszeitraum keine ranglistenrelevanten Spiele mehr bestritten werden. Ansonsten wird der Antrag gegenstandslos und die Spielerin/der Spieler unterliegt der normalen Ranglistenwertung. Festschreibung kann nur erfolgen in Krankheits- und Verletzungsfällen, bei Schwangerschaft und längerer berufsbedingter Abwesenheit. Festschreibung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist nicht möglich. Bei genehmigter Festschreibung darf bei Mannschaftswettbewerben und Turnieren in Doppelkonkurrenzen gespielt werden. Eine Festschreibung kann nur nach dem 1. Spiel eines Spieljahres beantragt werden, nicht nach zwei oder mehr Spielen.
  7. Eine bereits erfolgte Einstufung kann nur aufgrund von Spielerergebnissen verändert werden. Lediglich bei neu hinzu kommenden Spielerinnen/Spielern von außerhalb des Geltungsbereichs dieser RLOrdnung und bei Spielerinnen/Spielern, die erstmals am Mannschaftsbetrieb teilnehmen, kann auf Antrag (formlos) eine Einstufung erfolgen. Ohne Genehmigung des Sportausschusses können von den jeweiligen Vereinen lediglich Einstufungen in die LK 22 und 23 vorgenommen werden.
  8. Erstmals bedeutet auch eine zweijährige Nichtteilnahme am Spielbetrieb.
  9. Nach den Neuberechnungen der Leistungsklassen zum 1. Oktober eines jeden Jahres können Einsprüche wegen fehlender oder falscher Ergebnisse nur bis zwei Wochen nach dem Datum der Veröffentlichung des ersten Ranglistenentwurfes bei der für die Spielklasse zuständigen Geschäftsstelle eingelegt werden. Später eingehende Einsprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
  10. Spielerinnen und Spieler der Leistungsklassen 20 bis 23 können bei der namentlichen Mannschaftsmeldung in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden. Die vom Verein festgelegte Reihenfolge hat dann für den gesamten Wettbewerb in einem Spieljahr Gültigkeit.
  11. Bei der Veröffentlichung der Rangliste bleiben alle Spielerinnen und Spieler, die in LK 23 sind und keine Ergebnisse erzielt haben, unberücksichtigt. Der Personenkreis wird selbstverständlich weiterhin mitverrechnet. Grundsätzlich gelten für die Rangliste des DTB die Durchführungsbestimmungen für Aktive und Jungsenioren / Senioren der jeweils aktuellen Fassung.

Tennis-Verein Brakel e.V.